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Naturschutzgebiete und Hunde

Jeder Hundehalter kennt die Schilder “Naturschutzgebiet” und “Naturdenkmal”. Aber was bedeuten sie konkret?

Naturschutzgebieten sind nach § 23 BundesNatSchG die wertvollsten und am strengsten geschützten Gebiete.

In diesen Bereichen ist der Schutz von Natur und Landschaft im Ganzen oder in Teilen

  • zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten oder
  • aus wissenschaftlichen, ökologischen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen sowie
  • wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit ihrer naturhaften Ausstattung erforderlich

Naturdenkmal geniessen den selben Schutz, wie Naturschutzgebiete.

Über die Frage, ob Hunde im Naturschutzgebiet an die Leine müssen, oder nicht besteht Unklarheit.Naturdenkmal

Oft ist unter dem “Naturschutzgebiet” oder “Naturdenkmal-Schild” ein Warnhinweis angebracht, auf dem vermerkt ist, ob Hunde angeleint laufen müssen.

Wer unsicher ist, sollte vorsichtshalber seinen Hund anleinen.

Bei erlaubtem unangeleint laufen der Hunde gilt, dass dieser sich im Einwirkungsbereich seines Halters befinden, auf den Wegen bleiben muss und zusätzlich keine anderen Tiere stören darf.

Generell, kann man sagen, dass wenn kein Warnhinweiseschild angebracht ist, der Halter verpflichtet ist, bei der zuständigen Naturschutzbehörde nachzufragen, was in dem konkreten Fall angebracht ist…

Also lieber an die Leine, oder was meint ihr?

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